Die maximale Leistung (Engpassleistung) des geplanten Wasserkraftwerks an der Sanna liegt bei 20 MW. Wegen der Überschreitung von 15 MW Engpassleistung wird das Verfahren nach dem UVP-Gesetz durchgeführt.
Bei der Umweltverträglichkeits-prüfung handelt sich um ein konzentriertes Verfahren. Alle Materienrechte wie Naturschutz oder Wasserrecht werden in einer Verhandlung erörtert, am Ende gibt es auch nur einen – positiven oder negativen – Bescheid.
Zur Vorprüfung wurde ein UVE-Konzept im Herbst 2013 eingereicht. Die Umweltverträglichkeitserklärung UVE wird im ersten Halbjahr 2015 eingereicht.